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Menschen helfen.
Eine Herzenssache.

Wir kümmern uns um Menschen, die Unterstützung in ihrem alltäglichen Leben benötigen.

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Krankenhausentlassung
Und was jetzt?

Wir kümmern uns gemeinsam mit dem sozialen Dienst Ihres Krankenhauses, um die Zeit nach Ihrer Entlassung.

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Füreinander und
gemeinsam.

Jede/r von uns kann plötzlich Hilfe benötigen.
Wir kümmern uns um Menschen so, wie auch wir selbst in der gleichen Situation behandelt werden möchten:

»Mit Kopf und Herz«

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Der Mensch steht im
Mittelpunkt
unseres Handelns.

Sensibel und einfühlsam, aber auch fachlich kompetent: Niemand muss auf sich allein gestellt sein.

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Barrieren gehören zum Leben dazu, wie das
Integrieren
von Menschen.

Jeder Mensch ist individuell und jeder Weg ist ein anderer. Wir unterstützen Menschen jeden Alters bei der gesellschaftlichen Integration.

Text oben
Abrechnungsverfahren

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich 125,00 € Entlastungsbetrag. Dieser kann z. B. für die Bezahlung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Wenn der Entlastungsbetrag nicht voll ausgeschöpft wird, wird der Restbetrag als Guthaben „angespart“.

Gut zu wissen: Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr können noch bis Mitte des Folgejahres abgerechnet werden!


Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss monatlich direkt an Sie. Dieser ist nicht zweckgebunden und kann z. B. für die Finanzierung einer Alltagshilfe verwendet werden.

Alternativ zum Pflegegeld stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen zu. Die Pflegesachleistung ist zweckgebunden und kann neben medizinischen Pflegeleistungen die Inanspruchnahme einer Alltagsbegleitung finanzieren. Die Alltagsbegleitung rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegegeld und Pflegesachleistung können auch kombiniert werden.

Haben Sie einen Pflegegrad und eine Ihnen nahestehende Person kümmert sich um Sie? Auch dann steht Ihnen aus dem Budget der Verhinderungspflege Geld für ergänzende Leistungen der Alltagsbegleitung zur Verfügung.

Übrigens: auch bei Risikoschwangerschaften oder Hilfe im Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt sind wir für Sie da. In diesen Fällen kann Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne, selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 05407 - 81 66 118

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Kontakt

Die AlltagsBegleiter-OS
Karsten Jutrezenka

Hollager Straße 128
49134 Wallenhorst
Tel.: 05407 - 81 66 118
Fax: 05407 - 81 66 106
info@die-alltagsbegleiter-os.de

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