Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich 125,00 € Entlastungsbetrag. Dieser kann z. B. für die Bezahlung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Wenn der Entlastungsbetrag nicht voll ausgeschöpft wird, wird der Restbetrag als Guthaben „angespart“.
Gut zu wissen: Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr können noch bis Mitte des Folgejahres abgerechnet werden!
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss monatlich direkt an Sie. Dieser ist nicht zweckgebunden und kann z. B. für die Finanzierung einer Alltagshilfe verwendet werden.